Stell dir vor, du planst deine nächste große Tour. Die Route steht, die Packtaschen sind gepackt, und deine 125er glänzt in der Sonne. Statt nervös zu prüfen, ob der Geldbeutel sicher verstaut ist, reicht künftig ein Griff zum Smartphone. Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 und der EUDI-Wallet kommt der digitale Führerschein, die größte Änderung seit der Einführung des Kartenführerscheins. Besonders spannend ist das für dich, wenn du die B196-Erweiterung hast. Die Grenzen, die dich bisher auf deutsche Straßen beschränkt haben, können fallen. Allerdings nicht sofort, und nicht in jedem Land.
Das Smartphone als neuer Führerschein
Der digitale Führerschein ist mehr als ein praktisches Gadget. Die deutsche EUDI-Wallet heißt „d-you“ und soll laut Bundesdigitalministerium am 2. Januar 2027 starten, kostenlos und freiwillig. Zum Start geht es um Dinge wie Altersnachweis und Kontoeröffnung. Personalausweis und Führerschein sollen schrittweise folgen, ein festes Datum für den Führerschein gibt es noch nicht. Die EU-Richtlinie selbst verpflichtet die Mitgliedstaaten, den digitalen Führerschein als Standardformat auszustellen, allerdings erst 54 Monate nach den nötigen Durchführungsrechtsakten, also frühestens gegen Ende des Jahrzehnts. Die Plastikkarte bekommst du auf Wunsch weiterhin. Technisch basiert das System auf der eIDAS-Verordnung. Er sorgt dafür, dass deine Daten bei einer Kontrolle verschlüsselt und fälschungssicher übertragen werden. Welche Informationen du teilst, entscheidest du selbst.
B196 in der EU: Was sich für 125er-Fahrer ändert
Für Tourenfahrer ist die Schlüsselzahl B196 die wichtigste Neuigkeit. Bisher gilt die Erweiterung nur national. In Deutschland darfst du 125er fahren, aber sobald du nach Österreich, Italien oder Frankreich über die Grenze fährst, bist du rechtlich ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Das hat viele Camper und Biker geärgert, die ihren Urlaub im Ausland gern auf zwei Rädern verbracht hätten.
Die neue Richtlinie erlaubt jedem Mitgliedstaat, A1-Leichtkrafträder unter die Klasse B fallen zu lassen. Länder, die das tun, müssen die entsprechenden Berechtigungen der anderen Länder anerkennen. Eingetragen wird das künftig einheitlich mit dem Unionscode 60.02 statt mit nationalen Schlüsselzahlen. Die Regeln der Richtlinie gelten grundsätzlich ab dem 26. November 2029. Bis dahin bleibt B196 eine rein deutsche Sache, egal ob auf Karte oder im Handy. Wie Deutschland die Umstellung von B196 auf den Unionscode genau regelt, steht noch nicht fest (mehr dazu in den FAQ unten).
So bereitest du dich auf den digitalen Führerschein vor
Damit du beim Start entspannt loslegen kannst, kannst du schon jetzt ein paar Dinge erledigen. Wie genau der Führerschein in die Wallet kommt, ist noch nicht festgelegt. Sinnvoll ist trotzdem ein aktueller Kartenführerschein, zumal die alten Papierführerscheine ohnehin nach festen Fristen umgetauscht werden müssen. Fährst du noch mit dem alten rosa oder grauen Dokument herum, plane den Umtausch bei deiner Führerscheinstelle rechtzeitig ein.
Auch dein Personalausweis ist wichtig. Für die Verifizierung in der Wallet brauchst du die Online-Ausweisfunktion (eID). Nutzt du sie bisher nicht, kannst du sie über die offizielle AusweisApp aktivieren und testen. Die Online-Ausweisfunktion ist nach Angaben des Ministeriums die Grundlage, um dich in der Wallet zu identifizieren. Ein Blick ins Zentrale Fahrerlaubnisregister zeigt dir außerdem schon heute, ob deine B196-Erweiterung dort korrekt hinterlegt ist.
Was die EU-Richtlinie sonst noch bringt
Neben der Digitalisierung bringt die 4. EU-Richtlinie weitere Änderungen, die dich betreffen könnten. So darfst du mit Klasse B nach zwei Jahren Führerscheinbesitz Fahrzeuge mit alternativem Antrieb bis 4,25 Tonnen fahren (ab 26. November 2027). Wohnmobile bis 4,25 Tonnen sind separat geregelt: Dafür verlangt die Richtlinie vorher eine Schulung, eine Prüfung oder beides.
Die EUDI-Wallet wird dabei zur zentralen Stelle für deine digitalen Dokumente. Die Plastikkarte kannst du auch künftig zusätzlich beantragen, der digitale Nachweis soll aber zum Standard werden, etwa bei der Fahrzeugmiete oder bei der Polizeikontrolle. Ein verlorener Geldbeutel ruiniert dann nicht mehr gleich den ganzen Urlaub.
So prüfst du online, ob deine Daten bereit sind
Damit es zum Start keine bösen Überraschungen gibt, kannst du schon jetzt prüfen, ob deine B196-Erweiterung korrekt im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) steht. Nur wenn die Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stimmen, lassen sie sich später reibungslos in deine Wallet laden.
So gehst du vor:
- Voraussetzungen: Du brauchst deinen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), deine sechsstellige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp.
- Abfrage starten: Ruf das Portal des Kraftfahrt-Bundesamts für die Registerauskunft auf.
- Identifizieren: Wähl die Online-Auskunft und weise dich über die AusweisApp aus.
- Ergebnis: Du bekommst die Auskunft elektronisch. Schau in der Tabelle deiner Fahrerlaubnisklassen nach, ob die Schlüsselzahl 196 eingetragen ist. Fehlt sie, wende dich möglichst schnell an deine Führerscheinstelle und lass den Datensatz korrigieren.
Checkliste für den digitalen Führerschein
Neben dem Daten-Check solltest du zwei weitere Punkte im Blick haben:
- Der Kartenführerschein: Die digitale Wallet funktioniert nur mit dem EU-Kartenführerschein. Hast du noch einen alten rosa oder grauen „Lappen“, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Umtausch.
- Gewichtsgrenze Klasse B: Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb steigt das Limit der Klasse B auf 4,25 Tonnen, für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen brauchst du vorher Schulung oder Prüfung. Die genaue deutsche Umsetzung steht noch aus.
Häufige Fragen zum digitalen Führerschein und B196
1. Ersetzt der digitale Führerschein meine Plastikkarte komplett? Nein. Du hast laut Richtlinie weiterhin das Recht, eine Karte zu bekommen. Andere EU-Länder müssen den digitalen Führerschein erst ab dem Zeitpunkt anerkennen, ab dem er EU-weit Standardformat ist. Nimm die Karte deshalb bei Auslandsreisen auf jeden Fall mit.
2. Was passiert bei einer Kontrolle, wenn mein Handy-Akku leer ist? Das ist dein Problem. Du musst deine Fahrerlaubnis bei einer Kontrolle vorzeigen. Ist das Handy aus und hast du keine Karte dabei, gilt das in der Regel, als hättest du den Führerschein vergessen. Das kann ein Verwarnungsgeld kosten. Ein Ladekabel am Motorrad oder eine Powerbank im Rucksack sind also eine gute Idee.
3. Kostet die EUDI-Wallet oder der digitale Führerschein extra? Nach den EU-Vorgaben soll die EUDI-Wallet für dich kostenlos sein. Gebühren fallen höchstens bei Behörden an, etwa wenn du für die Freischaltung einen neuen Personalausweis brauchst oder einen alten Papierführerschein umtauschen musst.
4. Kann ich mit B196 ab 2026 wirklich in jedes EU-Land? Nein. Die Richtlinie gilt grundsätzlich erst ab dem 26. November 2029. Dann müssen nur die Länder, die selbst A1 unter Klasse B erlauben, entsprechende Berechtigungen aus anderen Ländern anerkennen. Einige beliebte Urlaubsländer wie Österreich, Italien, Spanien oder Frankreich haben heute schon eigene 125er-Regeln für Autofahrer, wie sie diese umstellen, ist offen. Bis dahin gilt: B196 nur in Deutschland.
5. Brauche ich für die Wallet Internetempfang? Nein. Die EUDI-Wallet ist laut Bundesregierung dafür gedacht, dass du dich online wie offline ausweisen kannst, solange der Nachweis einmal aufs Handy geladen wurde.
6. Ist der digitale Führerschein sicher vor Hackern? Die Wallet nutzt aktuelle Verschlüsselung und die eID-Funktion deines Personalausweises zur Absicherung. Deine Daten liegen nicht auf einem zentralen Server, sondern lokal in einem geschützten Bereich deines Smartphones. Ohne deine biometrische Freigabe (FaceID oder Fingerabdruck) oder PIN kommt niemand heran.
7. Was mache ich, wenn ich mein Smartphone verliere? Du kannst die digitale Brieftasche aus der Ferne sperren lassen, ähnlich wie eine Kreditkarte. Da die Daten mit deiner eID verknüpft sind, aktivierst du sie auf einem neuen Gerät einfach wieder.
8. Gilt der digitale Führerschein auch bei Mietwagenfirmen im Ausland? Das ist eines der Ziele. Die EU-Kommission beschreibt die Wallet ausdrücklich für öffentliche und private Dienste. Ab wann welche Vermieter den digitalen Führerschein akzeptieren, ist aber noch offen. Bis der digitale Führerschein EU-weit Standard ist, brauchst du am Schalter die Karte.
9. Kann ich auch meinen Fahrzeugschein in der Wallet speichern? Ja. In Deutschland gibt es den digitalen Fahrzeugschein bereits über die i-Kfz-App. Ob und wann er in die EUDI-Wallet wandert, ist noch nicht festgelegt.
10. Muss ich die B196-Schulung für die EU-Anerkennung wiederholen? Nein. Steht die B196 schon in deinem Führerschein, bleibt sie in Deutschland gültig. Ob und wie der Eintrag später auf den Unionscode umgestellt und damit im Ausland anerkannt wird, regelt die deutsche Umsetzung bis 2029.
Dein Fahrplan für die kommenden Monate
Kurz gesagt: Die Weichen für Touren über die Grenze sind gestellt, aber der Zug fährt erst in ein paar Jahren. Wenn deine B196-Schlüsselzahl korrekt eingetragen ist, dein Personalausweis für die Online-Funktion bereitliegt und du dich über die technischen Standards der Europäischen Kommission zur EUDI-Wallet informiert hast, bist du vorbereitet, sobald die Europatour auf der 125er legal wird.
Mein Tipp zum Schluss
Prüf bis zur Einführung des digitalen Führerscheins einmal im Jahr deine Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt. So klappt der Umzug deiner Fahrerlaubnis ins digitale Format reibungslos, und du stehst nicht ausgerechnet bei einer Kontrolle im Ausland vor einem leeren Display.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein (EUR-Lex)
- EUDI-Wallet „d-you“ (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung)
- Deutschlands digitale Wallet „d-you“ startet im Januar (ComputerBase)
- EU-Brieftasche für die Digitale Identität (Europäische Kommission)
- Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
- AusweisApp (Bund)
Stand: September 2026. Regeln und Bußgelder können sich ändern.
