Beim Überholen und Abbiegen wirst du als Motorradfahrer leicht übersehen. Der ADAC zählt Abbiege- und Einbiegeunfälle zu den typischen Unfällen zwischen Auto und Motorrad. Die Regeln dazu stehen vor allem in den §§ 2, 5, 7, 9 und 12 der StVO.
Rechtsfahrgebot
Nach § 2 Abs. 2 StVO fährst du möglichst weit rechts. Das gilt immer, also auch ohne Gegenverkehr. Gegenverkehr, Überholtwerden, Kuppen, Kurven und Unübersichtlichkeit nennt das Gesetz nur als Beispiele. Wer ohne Grund in der Fahrbahnmitte fährt, verstößt gegen die Regel.
Überholen
Voraussetzungen
Überholen darf nur, wer den gesamten Überholvorgang übersehen kann und dabei den Gegenverkehr nicht behindert. Außerdem musst du wesentlich schneller sein als der Vorausfahrende (§ 5 Abs. 2 StVO). Bei unklarer Verkehrslage ist Überholen unzulässig, ebenso bei Überholverbotszeichen.
Du überholst links. Ausscheren und Wiedereinordnen kündigst du rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker an. Danach ordnest du dich so bald wie möglich wieder rechts ein, ohne den Überholten zu behindern.
Merke: Der Überholweg muss frei und einsehbar sein, bevor du ausschwenkst. Kannst du ihn nicht überblicken, bleibst du hinter dem Vordermann.
Seitenabstand
Beim Überholen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen gilt mit Kraftfahrzeugen ein Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts. Als Motorradfahrer bist du Kraftfahrzeugführer, also gilt die Regel auch für dich.
Überholen in Kurven
Eine Kurve nimmt dir die Sicht. Ein Motorrad beschleunigt zwar gut, aber Gegenverkehr kann hinter der Kurve schon nahe sein. Wer die Strecke nicht überblickt, überholt nicht.
Überholtwerden und Rechtsüberholen
Wer überholt wird, darf nicht schneller werden (§ 5 Abs. 6). Ein Fahrzeug, das links blinkt und sich eingeordnet hat, überholst du rechts (§ 5 Abs. 7). Dort gilt der Seitenabstand genauso.
Fahrstreifen und Reißverschluss
Ein Fahrstreifenwechsel ist nur erlaubt, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Er ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen (§ 7 Abs. 5). Endet ein Fahrstreifen, ordnen sich die Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung im Wechsel ein (Reißverschlussverfahren, § 7 Abs. 4).
Steht oder fährt der linke Fahrstreifen langsam, darf rechts mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht überholt werden (§ 7 Abs. 2a).
Lückenfahren
Eine Sonderregel für Motorräder im Stau enthalten die §§ 5, 7 und 7a StVO nicht. Der ADAC ordnet es so ein: Rechts überholen ist verboten, links überholen grundsätzlich erlaubt. Im Stau bleibt aber meist nicht genug Platz für einen ausreichenden Seitenabstand (§ 5 Abs. 4 StVO). Durch die Rettungsgasse zu fahren ist verboten.
Abbiegen
Du kündigst das Abbiegen rechtzeitig mit dem Blinker an. Rechtsabbieger ordnen sich möglichst weit rechts ein, Linksabbieger bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links (§ 9 Abs. 1).
Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen achtest du auf den nachfolgenden Verkehr. Der Spiegel erfasst nicht alles neben und schräg hinter dir, deshalb gehört der Schulterblick dazu. Im toten Winkel können Pkw und Räder verschwinden.
Merke: Wer abbiegt, hat Wartepflicht gegenüber Fahrrädern, die auf oder neben der Fahrbahn geradeaus fahren (§ 9 Abs. 3). Auf zu Fuß Gehende nimmst du besondere Rücksicht.
Entgegenkommende Linksabbieger biegen in der Regel voreinander ab (§ 9 Abs. 4). Beim Wenden, Rückwärtsfahren und Abbiegen in Grundstücke musst du jede Gefährdung ausschließen, notfalls lässt du dich einweisen (§ 9 Abs. 5).
Halten und Parken
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt (§ 12 Abs. 2). Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen darf bis zu je 5 m nicht geparkt werden, bei baulich angelegtem Radweg rechts vor Kreuzungen bis zu 8 m. Halten ist unter anderem an engen und unübersichtlichen Stellen sowie im Bereich scharfer Kurven unzulässig (§ 12 Abs. 1).
Häufige Fehler
- Überholen vor Kurven und Kuppen ohne Einsicht in die Strecke.
- Zu geringer Seitenabstand zu Radfahrern, besonders außerorts unter 2 m.
- Schulterblick vergessen und beim Spurwechsel oder Abbiegen jemanden im toten Winkel übersehen.
- Blinker zu spät oder erst während des Manövers gesetzt.
- Beim Rechtsabbiegen einen geradeaus fahrenden Radfahrer übersehen.
- Im Stau durch die Rettungsgasse fahren oder sich ohne ausreichenden Seitenabstand durchschlängeln.
- Reißverschluss zu früh oder gar nicht angewendet.