Vor der ersten Kurve entscheidet sich schon einiges: Sitzt der Helm, brennt das Licht, haben die Reifen Profil und Luft? Dieses Kapitel trennt, was das Gesetz verlangt, von dem, was ADAC und andere Stellen empfehlen.
Helm und Schutzkleidung
Nach § 21a Abs. 2 StVO muss einen geeigneten Schutzhelm tragen, wer ein Kraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt oder darauf mitfährt. Das gilt für Fahrer und Sozius, innerorts wie außerorts.
Für Motorradhelme gilt international die UN-Regelung Nr. 22 (ECE-R 22). Die Serie 06 (Kennzeichnung 22.06) ist am 3. Januar 2021 in Kraft getreten. § 21a Abs. 2 StVO nennt diese Regelung nicht ausdrücklich, und die VwV-StVO enthält zu § 21a keinen Text mehr (dort steht “aufgehoben”). Ein unbeschädigter Helm nach der Vorgängerserie 22.05 muss nach Angaben des ifz (Institut für Zweiradsicherheit, 2023) und des ADAC nicht ersetzt werden, es gibt keine Austauschpflicht. Eine amtliche Aussage dazu liegt nicht vor, das ist eine Auslegung der Normlage. Wer neu kauft, sollte laut ADAC auf die aktuelle Prüfnorm achten, derzeit ECE 22.06. Für den Neukauf ist ein Helm nach 22.06 die Empfehlung.
Der Gesetzestext sagt nur “geeigneter Schutzhelm” und erklärt den Begriff nicht. Nach ADAC sind geeignet vor allem Helme mit ECE-Prüfzeichen (ein E im Kreis mit Prüfnummer am Kinnriemen oder im Futter). Arbeits-, Feuerwehr- oder Militärhelme ohne ausreichende Schutzwirkung sind laut ADAC ungeeignet.
Merke: Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Helm. Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel und Protektoren sind Empfehlungen des ADAC, keine Pflicht.
Nach einem Unfall oder Sturz gehört der Helm laut ADAC ausgetauscht, auch ohne sichtbaren Schaden. Als übliche Nutzungsdauer nennt der ADAC bei regelmäßiger Nutzung fünf Jahre. Das ist ein Richtwert, keine Vorschrift.
Warnweste, Warndreieck und Erste-Hilfe-Material sind für Krafträder nicht vorgeschrieben: § 53a Abs. 2 StVZO nimmt Krafträder von den vorgeschriebenen Warneinrichtungen aus, § 35h Abs. 3 StVZO von der Pflicht zum Mitführen von Erste-Hilfe-Material. Erste-Hilfe-Material dabeizuhaben ist trotzdem sinnvoll, das ist eine Empfehlung und keine gesetzliche Pflicht.
Licht
Kradfahrer müssen nach § 17 Abs. 2a StVO auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten fahren. Bei Dämmerung und Dunkelheit gehört das Abblendlicht dazu. Standlicht allein reicht nie. Auf durchgehend ausreichend beleuchteten Straßen ist Fernlicht tabu, und bei Gegenverkehr wird rechtzeitig abgeblendet.
Merke: Am Tag Abblendlicht oder Tagfahrlicht, in der Nacht Abblendlicht. Standlicht allein ist nie erlaubt.
Reifen
Das Hauptprofil muss nach § 36 Abs. 3 StVZO am ganzen Umfang mindestens 1,6 mm tief sein. Für Leichtkrafträder (bis 125 cm³ und 11 kW, Führerscheinklasse A1), Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor genügen 1 mm. Der ADAC rät, schon bei 2 mm zu wechseln.
Das Alter steht auf der Flanke: In der DOT-Nummer geben die letzten vier Ziffern Woche und Jahr an, also bedeutet 3521 die 35. Woche 2021. Der ADAC empfiehlt, Reifen über das sechste Jahr hinaus nicht mehr zu nutzen. Eine gesetzliche Altersgrenze nennt § 36 StVZO nicht.
Den Luftdruck prüfst du nach ADAC vor jeder Fahrt am kalten Reifen, so auch die Empfehlung der Reifenhersteller. Die Sollwerte stehen in der Bedienungsanleitung, oft auch auf einem Aufkleber an Schwinge oder Rahmen.
Merke: 1,6 mm sind das gesetzliche Minimum, 1 mm gilt nur für Leichtkrafträder und kleiner. Gemessen wird das Hauptprofil im mittleren Bereich.
Kette und Bremse
Die Kettenspannung richtet sich nach der Bedienungsanleitung deines Motorrads. Als Faustwert nennt der ADAC rund zwei Fingerbreit Spiel auf und ab. Gelängte oder unregelmäßig verschlissene Ketten müssen ersetzt werden. Die Kette sollte außerdem bei jeder Fahrt ausreichend geschmiert sein.
Bremsflüssigkeit nimmt mit der Zeit Wasser auf. Bei starker Erhitzung kann das Dampfblasen bilden und die Bremswirkung mindern. Der ADAC empfiehlt für Motorräder den Tausch jedes Jahr, spätestens alle zwei Jahre. Bremsscheiben, Bremsbeläge und Bremsleitungen prüfst du laut ADAC vor der ersten Fahrt der Saison; Leitungen, Beläge und Bremswirkung sollten außerdem vor jeder Ausfahrt kontrolliert werden.
Seit dem 1. Januar 2017 müssen alle neu zugelassenen Motorräder der EU-Klasse L3e mit verbesserten Bremssystemen ausgerüstet sein, für neue Typen gilt das schon seit 2016 (Verordnung (EU) Nr. 168/2013, Anhang IV und VIII). Bei Motorrädern bis 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg (Unterklasse L3e-A1) darf der Hersteller wahlweise ein Antiblockiersystem (ABS) oder ein Kombibremssystem einbauen. Bei den stärkeren Unterklassen L3e-A2 und L3e-A3 ist ABS vorgeschrieben. Zweirädrige Enduro- und Trial-Motorräder sind ausgenommen, ebenso Krafträder mit Beiwagen (L4e). Die Aussage stützt sich auf die Originalfassung der Verordnung von 2013. Auch in einer nichtamtlichen Konsolidierung (umwelt-online, mit Änderungen bis 2024) und im Stand vom 31.12.2020 (legislation.gov.uk) stehen Anhang IV Nr. 2.3.3 und Anhang VIII unverändert. Nach den gelesenen Fassungen ist das also unverändert; die amtliche konsolidierte Fassung auf EUR-Lex war nicht abrufbar.
Hauptuntersuchung
Krafträder müssen nach Anlage VIII StVZO alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Der Fälligkeitsmonat steht auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Sie gilt nach § 29 Abs. 7 StVZO bis zum Ende des angegebenen Monats.
Beladung und Sozius
Gepäck muss nach § 22 Abs. 1 StVO so gesichert sein, dass es auch bei Vollbremsung oder Ausweichmanöver nicht verrutscht oder herabfällt. Schweres gehört nah an den Schwerpunkt, am besten in den Tankrucksack statt ins Topcase.
Einen Sozius darfst du nur auf einem Kraftrad mit besonderem Sitz mitnehmen (§ 21 Abs. 1 StVO). Nach § 61 StVZO braucht ein Zweirad, auf dem ein Beifahrer mitfahren darf, außerdem ein Haltesystem für den Beifahrer und beiderseits Fußstützen. Der ADAC rät, Federvorspannung, Dämpfung und Reifendruck anzupassen: mindestens 0,2 bar mehr als solo, die Herstellerangaben und Maximalwerte bleiben maßgeblich. Der Bremsweg wird länger.
Häufige Fehler
- Nur mit Standlicht fahren, weil “es ja hell genug ist”.
- Reifendruck nach der Fahrt am warmen Reifen prüfen.
- Alte Reifen fahren, weil das Profil noch tief genug ist.
- Kette nach Gefühl spannen statt nach Herstellerangabe.
- Bremsflüssigkeit nur wechseln, wenn der Kilometerstand es “hergibt”.
- Schweres Gepäck weit hinten oder hoch oben verstauen.
- Den Sozius ohne angepasstes Fahrwerk und ohne eigenen Helm mitnehmen.