An Kreuzungen und Einmündungen kommt es für Motorradfahrer besonders oft zu gefährlichen Situationen. Der ADAC nennt Abbiege-, Einbiege- und Kreuzungsunfälle als typische Kollisionen mit Pkw, bei denen die Motorradfahrenden überwiegend nicht unfallursächlich beteiligt sind. Wer die Regeln sicher kennt, kann sie auch dann einhalten, wenn andere sie falsch einschätzen.
Die Grundregel: Rechts vor links
An Kreuzungen und Einmündungen hat Vorfahrt, wer von rechts kommt (§ 8 Abs. 1 StVO). Das gilt für alle Fahrzeuge gleich, also auch dann, wenn du auf einem leichten Roller oder einer schweren Reiseenduro sitzt.
Die Regel gilt nicht, wenn Verkehrszeichen etwas anderes anordnen (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder wenn jemand aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommt.
Merke: Ohne Zeichen und Ampel hat der Verkehr von rechts Vorfahrt, unabhängig von Fahrzeugart und Größe.
Vorfahrt durch Zeichen
Die Zeichen gehen der Regel Rechts vor links vor.
- Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren): Du musst Vorfahrt gewähren. Anhalten musst du nur, wenn es nötig ist, damit du Vorfahrtberechtigte weder gefährdest noch wesentlich behinderst (§ 8 Abs. 2 StVO). Bis zu 10 m vor dem Zeichen darfst du nicht halten, wenn du es dadurch verdeckst.
- Zeichen 206 (Halt): Du musst immer anhalten, auch bei leerer Straße. Fehlt eine Haltlinie, hältst du dort, wo du die andere Straße übersehen kannst.
- Zeichen 301 (Vorfahrt): Du hast an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt.
- Zeichen 306 (Vorfahrtstraße): Du hast Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205, 206 oder 307.
- Zeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs): An Engstellen musst du dem Gegenverkehr Vorrang gewähren.
Wer wartepflichtig ist, muss das rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zeigen, etwa durch mäßige Geschwindigkeit. Bei unübersichtlichen Stellen darfst du dich vorsichtig hineintasten, bis du Sicht hast (§ 8 Abs. 2 StVO).
Abbiegen und Gegenverkehr
Wer abbiegt, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen (§ 9 Abs. 3 StVO). Beim Linksabbiegen gilt das auch gegenüber Gegenverkehr, der nach rechts abbiegt (§ 9 Abs. 4 StVO). Zwei Linksabbieger, die sich begegnen, biegen im Regelfall voreinander ab. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, wartest du (§ 9 Abs. 3 StVO). Auch Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge und Schienenfahrzeuge, die in gleicher Richtung auf oder neben der Fahrbahn fahren, musst du beim Abbiegen durchfahren lassen (§ 9 Abs. 3 StVO).
Zeigt der Blinker deine Absicht rechtzeitig an, hilft das den anderen. Vorrang gibt er dir nicht.
Grundstücksausfahrten und Engstellen
Wer aus einem Grundstück oder über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fährt, muss eine Gefährdung anderer ausschließen und die Absicht mit dem Blinker ankündigen (§ 10 StVO). § 8 Abs. 1 StVO regelt die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen, für das Einfahren gilt § 10.
Ohne Zeichen gilt an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis oder einem haltenden Fahrzeug: Wer links vorbeifahren will, lässt den Gegenverkehr durchfahren (§ 6 StVO). Ein Zeichen 208 dreht das um.
Kreisverkehr
Stehen vor dem Kreisverkehr Zeichen 215 und darunter Zeichen 205, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Beim Einfahren ist der Blinker unzulässig (§ 8 Abs. 1a StVO).
Einsatzfahrzeuge, Rettungsgasse und Zebrastreifen
Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn bedeutet: Alle haben sofort freie Bahn zu schaffen (§ 38 Abs. 1 StVO).
Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung bildest du die Rettungsgasse, sobald der Verkehr Schrittgeschwindigkeit fährt oder steht. Sie liegt zwischen dem äußerst linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen (§ 11 Abs. 2 StVO).
Wollen zu Fuß Gehende oder Rollstuhlfahrende den Zebrastreifen erkennbar benutzen, lässt du sie queren, fährst nur mit mäßiger Geschwindigkeit heran und wartest, wenn nötig. Überholen ist am Überweg verboten (§ 26 Abs. 1 und 3 StVO). Rechne trotzdem schon bei der Annäherung mit Querenden (Empfehlung, keine Vorschrift).
Merke: Rettungsgasse bilden bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand, nicht erst beim Hören der Sirene.
Motorradbezug: Gesehen werden ist nicht sicher
Der ADAC nennt als Gründe für das Übersehen die schmale Silhouette und den toten Winkel. Dein Vorrang schützt dich nicht vor einem Aufprall.
- Reduziere vor Kreuzungen das Tempo und halte die Bremse bereit.
- Suche Blickkontakt, vertraue ihm aber nicht blind. Auf den Verzicht eines anderen darf man nur vertrauen, wenn man sich verständigt hat (§ 11 Abs. 3 StVO).
- Halte Abstand zu Vorausfahrenden, damit du besser gesehen wirst.
Typische Regelverstöße
- Zeichen 206 nur abgebremst statt vollständig angehalten.
- Beim Linksabbiegen den Gegenverkehr geschnitten, der nach rechts abbiegt.
- Aus der Parkplatzausfahrt mit Vorfahrtsanspruch gefahren.
- Am Zebrastreifen überholt.
- Rettungsgasse nicht gebildet, obwohl der Verkehr schon mit Schrittgeschwindigkeit fährt oder steht (§ 11 Abs. 2 StVO).