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Themen / Vorfahrt und Vorrang

Vorfahrt und Vorrang mit dem Motorrad

Rechts vor links, Vorfahrtzeichen, Abbiegen, Kreisverkehr, Rettungsgasse und Zebrastreifen: die Regeln der StVO mit Blick auf Motorradfahrer.

Stand: 01.10.2026 · Gilt für Deutschland

Kreuzungen sind die Stellen, an denen Motorradfahrer am häufigsten übersehen werden. Der ADAC nennt Abbiege-, Einbiege- und Kreuzungsunfälle als typische Unfallarten zwischen Auto und Motorrad, meist ohne Schuld des Motorradfahrers. Wer die Regeln sicher kennt, kann sie auch dann einhalten, wenn andere sie falsch einschätzen.

An Kreuzungen und Einmündungen hat Vorfahrt, wer von rechts kommt (§ 8 Abs. 1 StVO). Das gilt für alle Fahrzeuge gleich, also auch dann, wenn du auf einem leichten Roller oder einer schweren Reiseenduro sitzt.

Die Regel gilt nicht, wenn Verkehrszeichen etwas anderes anordnen (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder wenn jemand aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommt.

Merke: Ohne Zeichen und Ampel hat der Verkehr von rechts Vorfahrt, unabhängig von Fahrzeugart und Größe.

Vorfahrt durch Zeichen

Die Zeichen gehen der Regel Rechts vor links vor.

  • Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren): Du musst Vorfahrt gewähren. Anhalten musst du nur, wenn es nötig ist. Bis zu 10 m vor dem Zeichen darfst du nicht halten, wenn du es dadurch verdeckst.
  • Zeichen 206 (Halt): Du musst immer anhalten, auch bei leerer Straße. Fehlt eine Haltlinie, hältst du dort, wo du die andere Straße übersehen kannst.
  • Zeichen 301 (Vorfahrt): Du hast an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt.
  • Zeichen 306 (Vorfahrtstraße): Du hast Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205, 206 oder 307.
  • Zeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs): An Engstellen musst du dem Gegenverkehr Vorrang gewähren.

Wer wartepflichtig ist, muss das rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zeigen, etwa durch mäßige Geschwindigkeit. Bei unübersichtlichen Stellen darfst du dich vorsichtig hineintasten, bis du Sicht hast (§ 8 Abs. 2 StVO).

Abbiegen und Gegenverkehr

Wer abbiegt, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen (§ 9 Abs. 3 StVO). Beim Linksabbiegen gilt das auch gegenüber Gegenverkehr, der nach rechts abbiegt (§ 9 Abs. 4 StVO). Zwei Linksabbieger, die sich begegnen, biegen im Regelfall voreinander ab. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen, im Zweifel wartest du.

Zeigt der Blinker deine Absicht rechtzeitig an, hilft das den anderen. Vorrang gibt er dir nicht.

Grundstücksausfahrten und Engstellen

Wer aus einem Grundstück oder über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fährt, muss eine Gefährdung anderer ausschließen und die Absicht mit dem Blinker ankündigen (§ 10 StVO). Rechts vor links gilt hier nicht.

Ohne Zeichen gilt an einer Engstelle: Wer an einem Hindernis oder haltenden Fahrzeug vorbeifahren will, lässt den Gegenverkehr durchfahren (§ 6 StVO). Ein Zeichen 208 dreht das um.

Kreisverkehr

Stehen vor dem Kreisverkehr Zeichen 215 und darunter Zeichen 205, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Beim Einfahren ist der Blinker unzulässig (§ 8 Abs. 1a StVO).

Einsatzfahrzeuge, Rettungsgasse und Zebrastreifen

Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn bedeutet: Alle haben sofort freie Bahn zu schaffen (§ 38 Abs. 1 StVO).

Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung bildest du die Rettungsgasse, sobald der Verkehr Schrittgeschwindigkeit fährt oder steht. Sie liegt zwischen dem äußerst linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen (§ 11 Abs. 2 StVO).

Am Zebrastreifen fährst du nur mit mäßiger Geschwindigkeit heran und lässt Fußgänger queren, die den Überweg erkennbar benutzen wollen. Überholen ist dort verboten (§ 26 StVO).

Merke: Rettungsgasse bilden bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand, nicht erst beim Hören der Sirene.

Motorradbezug: Gesehen werden ist nicht sicher

Der ADAC nennt als Gründe für das Übersehen die schmale Silhouette und den toten Winkel. Dein Vorrang schützt dich nicht vor einem Aufprall.

  • Reduziere vor Kreuzungen das Tempo und halte die Bremse bereit.
  • Suche Blickkontakt, vertraue ihm aber nicht blind. Auf den Verzicht eines anderen darf man nur vertrauen, wenn man sich verständigt hat (§ 11 Abs. 3 StVO).
  • Halte Abstand zu Vorausfahrenden, damit du besser gesehen wirst.

Häufige Fehler

  • Zeichen 206 nur abgebremst statt vollständig angehalten.
  • Beim Linksabbiegen den Gegenverkehr geschnitten, der nach rechts abbiegt.
  • Aus der Parkplatzausfahrt mit Vorfahrtsanspruch gefahren.
  • Am Zebrastreifen überholt.
  • Rettungsgasse erst gebildet, wenn das Einsatzfahrzeug schon hinter dem Stau steht.

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Quellen