Du stehst vor deinem Wunschmotorrad. Der Lack glänzt, der Endtopf klingt gut, und der Verkäufer sagt: „Top gepflegt, deutsches Modell, unfallfrei.“ Bevor du den Kaufvertrag unterschreibst und ein paar tausend Euro übergibst, kommt ein Schritt, den viele unterschätzen oder schlicht vergessen: den Motorrad-Fahrzeugbrief richtig verstehen und die Papiere genau prüfen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ist mehr als ein Formular für die Behörde. Sie erzählt die Geschichte des Motorrads. Wer sie lesen kann, sieht schnell, ob die Maschine mal gedrosselt war, ob sie auf Umwegen aus Übersee importiert wurde oder ob Umbauten drin stecken, die beim nächsten TÜV-Termin Ärger machen.
Hier bekommst du die Felder und Codes erklärt, mit denen sonst vor allem Zulassungsstellen und Prüfingenieure arbeiten. So kannst du beim Gebrauchtkauf selbst nachsehen, statt dich auf Aussagen des Verkäufers zu verlassen.
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II: die Grundlagen
Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es die EU-weit vereinheitlichten Dokumente. Gedacht war das als Vereinfachung. Für Laien ist es aber eher unübersichtlicher geworden, weil viele Angaben jetzt in nummerierten, verschlüsselten Feldern stehen, mit denen man ohne Erklärung wenig anfangen kann.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Dieses Dokument musst du bei jeder Fahrt im Original dabeihaben (§ 11 FZV). Es enthält die technischen Daten, die für die Polizei bei einer Kontrolle zählen. Wichtig für dich: Hier stehen die aktuell gültigen Leistungsdaten und im Feld 22 alle Sondereintragungen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Der Brief bleibt am besten sicher zu Hause (oder bei der Bank, wenn das Motorrad finanziert ist). Er weist dich als Halter aus. Wichtig für dich: Hier siehst du die Zahl der Vorhalter, die ausstellende Stelle und das Ausstellungsdatum. Die Herkunft des Fahrzeugs (etwa „bisher im Ausland“) wird dort übrigens nicht vermerkt. Wurde der Brief erst vor zwei Wochen als Ersatz ausgestellt, solltest du genauer nachfragen.
Woran erkennst du einen Ersatzbrief?
Schau in der Zulassungsbescheinigung Teil II in das Feld (25) „Zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde“. Wird ein Ersatz ausgestellt, trägt die Behörde dort laut KBA-Leitfaden die Nummer des bisherigen Dokuments und dessen Verbleib ein, etwa „Zulassungsbescheinigung Teil II Nr. ... aufgeboten“ oder „eingezogen“. Im Feld (24) siehst du, welche Stelle den Brief wann ausgegeben hat.
Typschlüssel „000“: Grauimport im Fahrzeugbrief erkennen
Für Gebrauchtkäufer ist das wohl der wichtigste Punkt. Ein Grauimport ist ein Motorrad, das nicht über den offiziellen deutschen Vertrieb (etwa BMW Motorrad Deutschland oder Honda Deutschland) ins Land kam, sondern über freie Importeure aus Märkten wie den USA, Japan oder den Emiraten.
Die Typschlüsselnummer (TSN) finden
Schau in der Zulassungsbescheinigung Teil I ins Feld 2.2. Bei einem regulären deutschen Modell beginnt der Eintrag mit einer dreistelligen Typschlüsselnummer aus Buchstaben oder Zahlen, zum Beispiel „AAV“. Daran erkennen Ersatzteilhändler und Versicherung genau, um welches Modell es geht.
Hat das KBA keine Schlüsselnummer vergeben, trägt die Zulassungsstelle „000“ und für die Ausführung „00000“ ein. Das ist typisch für Fahrzeuge mit Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO, also zum Beispiel für viele Grauimporte.
Warum „000“ ein Problem sein kann (aber nicht muss)
Viele Käufer sehen nur den günstigen Preis und wissen nicht, was ein genullter Typschlüssel im Alltag bedeutet:
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Versicherung: Weil das System das Modell nicht automatisch erkennt, wirst du oft von Hand eingestuft, meistens in eine teurere Klasse.
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Ersatzteile: Willst du online Bremsbeläge bestellen, hilft dir die Suche per Schlüsselnummer nicht weiter. Du musst jedes Mal selbst vergleichen, ob die Teile vom EU-Modell wirklich passen.
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Technische Unterschiede: Eine Yamaha R1 aus den USA kann andere Scheinwerfer (ohne E-Prüfzeichen), eine andere Abgasreinigung oder sogar eine andere Software-Abstimmung haben als das deutsche Modell.
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Wiederverkaufswert: Unter Sammlern und auf dem normalen Gebrauchtmarkt bringen „echte deutsche Modelle“ (bei Harley-Davidson ein Hinweis: FIN mit „5HD“ für Exportmärkte statt „1HD“) spürbar mehr Geld. Ein Import wird fast immer mit Abschlag gehandelt. Auf carfax.eu kannst du die Fahrzeughistorie einzelner Motorräder prüfen.
Drosselung im Fahrzeugschein prüfen: Leistung ist nicht gleich Leistung
Gerade bei Einsteigermotorrädern der Klasse A2 wird viel getrickst. Zwei Fälle solltest du kennen.
Fall A: heimlich entdrosselt
Im Schein stehen 35 kW (48 PS), aber das Motorrad zieht viel stärker. Der Verkäufer grinst: „Die ist offen, hat ca. 100 PS, ist aber als A2 eingetragen. Spart Versicherung.“ Genau das ist die Falle.
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Rechtlich: Die Betriebserlaubnis ist erloschen. Bei einem Unfall ist der Versicherungsschutz weg.
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Strafrechtlich: Hast du nur den A2-Führerschein, fährst du ohne Fahrerlaubnis.
Fall B: die gedrosselte 100-PS-Maschine
Die EU-Führerscheinrichtlinie gilt seit dem 19. Januar 2013: Ein A2-Motorrad darf nicht von einem Fahrzeug abgeleitet sein, das offen mehr als die doppelte Leistung hat, also höchstens 70 kW (95 PS). Deutschland setzt das seit Ende 2016 konsequent um. Kaufst du ein älteres Motorrad, das offen 120 PS hat und auf 48 PS gedrosselt ist, darfst du es mit dem A2-Führerschein grundsätzlich nicht legal fahren. Das gilt auch dann, wenn die Drossel sauber eingetragen ist. Eine Ausnahme gibt es laut ADAC nur in Deutschland für alle, die ihren A2 zwischen dem 19.01.2013 und dem 26.12.2016 gemacht haben (Besitzstand).
So liest du die Leistungshistorie im Feld 22
Feld 22 ist das Freitextfeld am Ende der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hier landet jede Änderung. Achte auf Formulierungen wie:
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„Leistungsreduzierung durch Gaswegbegrenzer, H=24mm“
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„Leistungssteigerung durch Ausbau der Drosselblenden im Ansaugtrakt“
Ist eine Leistungssteigerung eingetragen, schau aufs Datum. Wurde das Motorrad die ersten 30.000 km gedrosselt bewegt? Das kann sich auf den Motorverschleiß auswirken, etwa durch Verkokungen an den Ventilen, wenn der Motor nie richtig „frei geblasen“ wurde.
Ländercode in der FIN: Woher kommt das Motorrad wirklich?
Neben dem Typschlüssel gibt es ein zweites Merkmal, das viel verrät: die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), auch VIN genannt. Du findest sie im Feld E.
Die ersten drei Stellen (der Welt-Herstellercode) zeigen dir das Herkunftsland:
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J: Japan (z. B. JH2 Honda, JYA Yamaha, JS1 Suzuki, JKA Kawasaki)
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Z: Italien (z. B. ZDM Ducati, ZGU Moto Guzzi)
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VF bis VR: Frankreich
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1HD, 5HD: Harley-Davidson (5HD für Exportmärkte)
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WB1: Deutschland (BMW)
Besonderheit bei Harley-Davidson: Maschinen für Exportmärkte wie Europa tragen den Herstellercode 5HD. Steht vorne 1HD, wurde die Maschine in der Regel für den US-Markt gebaut. Manche dieser US-Importe haben einen „Salvage Title“ (also einen Totalschaden in den USA) und wurden günstig repariert. Ein Blick auf die FIN im Feld E zeigt dir also, ob du genauer nach der Vorgeschichte fragen solltest.
Feld 17 und 18: Status der Zulassung
Diese kleinen Felder übersieht man leicht. Für die Legalität sind sie aber entscheidend.
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Feld 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis): K bedeutet laut KBA: zugelassen aufgrund einer EU-Typgenehmigung bzw. ABE, die Daten sind konform. Das Motorrad entspricht also dem genehmigten Serienstand.
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A: ebenfalls EU-Typgenehmigung bzw. ABE, die Daten sind aber nicht konform, etwa nach eingetragenen Änderungen.
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E: Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, typisch für Importe oder stark umgebaute Custom-Bikes.
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Feld 18 (Länge des Fahrzeugs): Hier gibt es oft Abweichungen, wenn das Heck gekürzt wurde. Wirkt das Motorrad deutlich kürzer, als Feld 18 angibt, und steht dort noch der Originalwert, wurde der Umbau nicht eingetragen.
Feld 22 im Fahrzeugschein: Was dort wirklich steht
In Feld 22 stehen alle Abweichungen vom Serienzustand. Diese Einträge wirken sich auf den Wert aus:
1. Reifenfabrikatsbindung
Früher stand hier oft: „Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“. Achtung: Seit dem 1. Januar 2025 reichen Reifenfreigaben der Hersteller nicht mehr aus, wenn du von der eingetragenen Größe oder Bauart abweichst. Dann brauchst du eine Abnahme und Eintragung. Sind hier Reifen eingetragen, die es gar nicht mehr gibt, plane neue Reifen und eine Abnahme bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS ein. Die Kosten liegen je nach Prüfstelle im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich.
2. Austauschrahmen
Steht dort etwas wie „Austauschrahmen Nummer...“? Das ist ein deutliches Warnsignal. Ein Rahmen wird meist nur getauscht, wenn der alte durch einen Unfall oder Rost unbrauchbar war. Das Motorrad hatte also sehr wahrscheinlich einen schweren Schaden. Der Wert sinkt dadurch stark, auch wenn die Reparatur fachgerecht war.
3. Sonderlenker und Zubehör
Jede Änderung (LSL-Lenker, Akrapovic-Auspuff ohne E-Nummer, Fußrastenanlage) muss hier auftauchen. Sind die Teile verbaut, aber nicht eingetragen, verlange die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) bzw. die EG-Genehmigung (E-Nummer) in Papierform. Bei Teilen mit Teilegutachten ist die Eintragung Pflicht. Fehlt beides, gibt es bei der nächsten Kontrolle Ärger.
Vorbesitzer im Fahrzeugbrief: die „verschwundenen“ Halter
In der Zulassungsbescheinigung Teil II steht im Feld (1) die Anzahl der Vorhalter. Ist ein Motorrad durch viele Hände gegangen (z. B. 6 Vorbesitzer), sieht das im Brief schlecht aus. Manche Verkäufer hoffen, dass ein neuer Brief wegen „Verlust“ die Historie verschleiert. Laut KBA-Leitfaden übernimmt die Behörde bei einem Ersatz aber den bisherigen Eintrag. Lässt sich die Zahl nicht ermitteln, steht dort ein Strich ( - ), und der bleibt bei jedem weiteren Halterwechsel stehen.
Lies deshalb auch das Feld (25) mit den Vermerken der Behörde genau. Steht dort, dass der Brief als Ersatz ausgestellt oder der alte aufgeboten wurde, frag nach dem Grund und nach einer Kopie des alten Briefs. Wer nichts zu verbergen hat, hebt Kopien der alten Dokumente auf.
Erstzulassung und Baujahr vergleichen
Ein Motorrad kann „neu“ zugelassen sein und trotzdem schon drei Jahre alt.
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Feld B: Datum der Erstzulassung.
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Feld (6): Datum zu K, also das Datum, an dem die Genehmigung (Typgenehmigung, ABE oder Einzelgenehmigung) erteilt wurde.
Manche Maschinen stehen jahrelang als Ladenhüter beim Händler. Technisch ist das meist okay, aber Gummi altert. Schau auf die DOT-Nummer der Reifen (vierstellig, z. B. 1222 = 12. Woche 2022). Hat das Motorrad die Erstzulassung 2025, die Reifen sind aber von 2021, stand es vier Jahre lang herum. Das kann zu Standplatten und verhärteten Dichtungen geführt haben.
Preisverhandlung: Mängel in den Papieren nutzen
Hast du Unstimmigkeiten gefunden (z. B. Import mit „000“ oder eine verschwiegene Drosselung), bist du in der Preisverhandlung klar im Vorteil.
So gehst du vor:
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Nicht sofort meckern: Lass den Verkäufer erst erzählen. Sagt er „deutsches Modell“ und du siehst „000“, weißt du, dass seine Angabe nicht stimmt.
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Kosten beziffern: „Schau mal, das ist ein US-Import. Für den nächsten TÜV brauche ich eventuell eine Bestätigung zur Lichtanlage, und Ersatzteile sind schwerer zu finden. Am Markt ist das mindestens 800 Euro weniger wert.“
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Klare Grenze ziehen: „Ein Motorrad mit Austauschrahmen ist für mich ein Unfallfahrzeug. Das kaufe ich nur mit einem deutlichen Preisabschlag von 20 %.“
Checkliste: Fahrzeugbrief in 5 Punkten prüfen
Bevor du das Geld zählst, geh diese fünf Punkte durch:
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Feld 2.2: Steht dort „000“? Wenn ja: Import prüfen und Preis verhandeln.
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Feld E (FIN): Stimmt die Nummer am Rahmen exakt mit dem Papier überein? Gibt es Kratzer an der eingeschlagenen Nummer?
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Feld 22: Sind dort Drosselungen oder Umbauten eingetragen, die am Motorrad nicht mehr zu sehen sind? Oder umgekehrt?
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Vorbesitzer: Passt die Zahl der Halter zum Zustand und zu dem, was der Verkäufer erzählt?
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TÜV-Berichte: Steigen die Kilometerstände über die Jahre logisch an?
Kurz zusammengefasst
Ein Motorradkauf ist emotional, der Blick in die Papiere sollte es nicht sein. Wer die versteckten Hinweise im Fahrzeugbrief versteht, schützt sich vor Pfusch, teuren Importfallen und rechtlichen Problemen. Ein ehrliches Motorrad hat eine nachvollziehbare Papierhistorie. Wird der Verkäufer bei Fragen zu den Dokumenten nervös, setz den Helm wieder auf und such weiter.
Häufige Fragen
Ist ein Import-Motorrad grundsätzlich schlechter?
Nein. Ein Motorrad aus Japan kann sogar besser gepflegt sein, denn dort gibt es mit dem „Shaken“ eine strenge Hauptuntersuchung. Das Problem sind Dokumentation und Ersatzteilversorgung in Europa. Deshalb muss ein Import einfach günstiger sein als ein offizielles deutsches Modell.
Was mache ich, wenn der Verkäufer nur den Fahrzeugschein (Teil I) zeigt?
Bestehe auf Teil II, also den Brief. Nur dort siehst du die Zahl der Vorbesitzer und ob das Fahrzeug eventuell bei einer Bank als Sicherheit hinterlegt ist. Kauf nie ein Motorrad, bei dem der Brief „nachgeschickt“ werden soll.
Kann ich eine Drosselung selbst austragen lassen?
Ja. Du brauchst dafür eine Bestätigung einer Werkstatt oder musst dem TÜV-Prüfer zeigen, dass die Drossel mechanisch entfernt wurde. Das kostet ca. 50–100 Euro plus die Gebühren der Zulassungsstelle für neue Papiere.
Wie erkenne ich, ob die Kilometerleistung plausibel ist?
Vergleich die Kilometerstände auf den alten TÜV-Berichten (lass sie dir immer zeigen) mit den Einträgen im Serviceheft. Hatte die Maschine 2022 beim TÜV 15.000 km und jetzt erst 15.500 km, wurde sie entweder kaum gefahren oder der Tacho wurde manipuliert.
Was bedeutet der Eintrag „Austauschmotor“ im Feld 22?
Meistens ist das positiv: Der Motor ist weniger gelaufen als das Fahrwerk. Lass dir aber die Rechnung vom Einbau zeigen. So siehst du, ob es ein neuer Motor war oder ein gebrauchter vom Verwerter.
Quellen
- Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Kraftfahrt-Bundesamt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Codes und Ziffern (BAVC Automobilclub)
- Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2-Führerschein (ADAC)
- Motorrad-Reifenfreigabe: die neuen Regeln (reifen.com)
- Vehicle identification number: WMI-Codes (Wikipedia)
- Fahrzeughistorie prüfen (Carfax)
Stand: September 2026. Regeln und Bußgelder können sich ändern.