Im November stellen viele ihr Motorrad in die Garage, und dann kommt die Frage: Kennzeichen dranlassen, auf ein Motorrad-Saisonkennzeichen umsteigen oder die Maschine abmelden? Alle drei Wege sind legal, sie kosten aber unterschiedlich viel Geld und Aufwand. Hier findest du, was jede Lösung bei Steuer, Versicherung und Hauptuntersuchung bedeutet und wann sich welcher Weg lohnt.
Die drei Möglichkeiten im Überblick
| Lösung | Steuer und Versicherung | Fahren im Winter | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Ganzjährig zugelassen | das ganze Jahr | jederzeit möglich | keiner |
| Saisonkennzeichen | nur für den gewählten Zeitraum | außerhalb der Saison verboten | einmal umschreiben, danach automatisch |
| Abmelden (Außerbetriebsetzung) | ab Abmeldung keine Steuer, Vertrag ruht | verboten | jedes Jahr ab- und wieder anmelden |
So funktioniert das Saisonkennzeichen
Das Saisonkennzeichen ist in § 10 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Du legst einen Betriebszeitraum in vollen Monaten fest, mindestens zwei und höchstens elf Monate. Er steht rechts auf dem Kennzeichen: oben der erste, unten der letzte Monat. Ein Kennzeichen mit „03“ und „10“ gilt also von 1. März bis 31. Oktober, und zwar jedes Jahr wieder, ohne dass du zur Zulassungsstelle musst.
Außerhalb dieses Zeitraums darfst du das Motorrad auf öffentlichen Straßen weder fahren noch abstellen. Es muss in einer Garage, auf einem Privatgrundstück oder einem anderen nicht öffentlichen Platz stehen.
Was das Saisonkennzeichen kostet
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung und schwanken je nach Zulassungsstelle. Berlin nennt im günstigsten Fall 30,10 €, Nürnberg ab 30 € plus eventuell 1,20 bis 3,20 € für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt. Dazu kommen neue Kennzeichenschilder, weil die Monate aufgeprägt sind. Für die Umschreibung brauchst du unter anderem eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), in der der Saisonzeitraum steht, und den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.
Kfz-Steuer mit Saisonkennzeichen
Die Kfz-Steuer für Motorräder beträgt 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum im Jahr (§ 9 KraftStG). Mit Saisonkennzeichen zahlst du sie nur für die Monate des Betriebszeitraums. Ein Beispiel mit 800 cm³: Ganzjährig sind das 32 × 1,84 € = 58,88 €, bei einer Saison von März bis September (7 Monate) rund 34 €. Die Steuer ist beim Motorrad also überschaubar, die größere Ersparnis steckt meist in der Versicherung.
Versicherung und Ruheversicherung
Deine Kfz-Versicherung berechnet den Beitrag nach den Monaten, in denen das Motorrad gefahren werden darf. Außerhalb der Saison läuft der Vertrag beitragsfrei als sogenannte Ruheversicherung weiter. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) bleiben dabei Haftpflicht und eine bestehende Teilkasko in Kraft, die Teilkasko zahlt also etwa bei Diebstahl, Brand, Marderbiss, Sturm und Hagel.
Die Bedingung dafür: Das Motorrad steht in einer Garage oder auf einem Stellplatz, der durch Zaun, Hecke oder Mauer vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist. Wie weit der Schutz genau reicht, steht in den Bedingungen deines Versicherers.
Zum Schadenfreiheitsrabatt sagt der GDV: Ist das Fahrzeug im Jahr mindestens sechs Monate versichert, verbessert sich der Rabatt im Folgejahr, bei weniger als sechs Monaten nicht. Eine Saison von April bis September bringt dir also weiterhin jedes Jahr eine bessere Schadenfreiheitsklasse, eine Saison von Mai bis September nicht.
Hauptuntersuchung in der Winterpause
Fällt die HU in die Monate, in denen dein Motorrad ruht, musst du sie nach Angabe der Zulassungsbehörden im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachholen. Zum Prüftermin fahren darfst du in der Ruhezeit nicht. Bei einer Saison ab März gehört der HU-Termin also gleich in den März. Wie die HU abläuft und welche Mängel beim Motorrad häufig sind, steht in unserem Artikel zur Motorrad-HU.
Was passiert, wenn du außerhalb der Saison fährst?
Der ADAC nennt ein Bußgeld von 50 € für das Fahren außerhalb des Betriebszeitraums und 40 € für das Abstellen im öffentlichen Raum. Schwerer wiegt etwas anderes: Die Ruheversicherung deckt das Fahren nicht ab. Wer in der Ruhezeit fährt, verstößt laut ADAC gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. Bei einem Unfall stehst du dann ohne Haftpflichtschutz da.
Motorrad abmelden: wann es sich lohnt
Bei der Abmeldung, offiziell Außerbetriebsetzung, setzt die Zulassungsstelle das Motorrad vorübergehend außer Betrieb. Die Kennzeichen werden entstempelt, Steuer fällt ab diesem Tag nicht mehr an, und die Zulassungsstelle informiert Finanzamt und Versicherer. Der Versicherungsvertrag ruht dann in der Regel beitragsfrei. Wie lange, regeln die Bedingungen des Versicherers, die Stiftung Warentest nennt bis zu 18 Monate.
Die Gebühr liegt vor Ort meist zwischen etwa 15 und 20 €, in Berlin zum Beispiel bei 17,10 €. Online über das Portal deiner Zulassungsbehörde (i-Kfz) ist die Abmeldung günstiger, wenn deine Papiere die nötigen Sicherheitscodes haben. Willst du dein altes Kennzeichen behalten, kannst du es reservieren lassen, in Berlin für bis zu zwölf Monate gegen 2,60 €. Im Frühjahr kostet die Wiederzulassung dann noch einmal Gebühren, und du brauchst wieder eine eVB und eine gültige HU.
Abmelden lohnt sich vor allem, wenn das Motorrad länger als eine Saison steht, etwa bei einem Umbau, einer langen Reparatur oder einer Verletzungspause. Für die normale Winterpause ist es meist umständlicher und auf Dauer teurer als das Saisonkennzeichen, weil die Gebühren jedes Jahr neu anfallen.
Welche Lösung passt zu dir?
- Du fährst auch an trockenen Wintertagen: Bleib ganzjährig zugelassen. Wer im Februar bei Sonne eine Runde drehen will, ärgert sich sonst.
- Dein Motorrad steht jeden Winter sicher in der Garage: Das Saisonkennzeichen ist meist die beste Wahl. Einmal umschreiben, danach sparst du jedes Jahr automatisch.
- Das Motorrad steht länger als einen Winter: Abmelden und das Kennzeichen reservieren lassen.
- Du stellst im Winter draußen an der Straße ab: Weder Saisonkennzeichen noch Abmeldung kommen in Frage. Beide verlangen einen Platz abseits des öffentlichen Verkehrsraums. Tipps für die Einlagerung findest du in unserem Artikel zur Wintereinlagerung ohne Garage.
Rechne die Versicherung ruhig einmal durch: Frag deinen Versicherer, was ein Saisonzeitraum von zum Beispiel März bis Oktober im Vergleich zum Ganzjahresvertrag kostet. Die Differenz zeigt dir, ob sich der Wechsel lohnt. Wie du dein Motorrad über den Winter pflegst, steht in unserer Winterpflege-Anleitung.
Kurz zusammengefasst
Das Saisonkennzeichen gilt zwei bis elf volle Monate und wiederholt sich jedes Jahr. Steuer und Versicherung zahlst du nur für diese Zeit, außerhalb ruht der Vertrag, solange das Motorrad in der Garage oder auf einem umfriedeten Privatplatz steht. Mindestens sechs Monate Saison sichern dir den jährlichen Fortschritt beim Schadenfreiheitsrabatt. Abmelden lohnt sich vor allem bei längeren Pausen.
Häufige Fragen
Wie lange muss ein Saisonkennzeichen mindestens gelten?
Mindestens zwei und höchstens elf volle Monate. Das legt § 10 Abs. 3 FZV fest.
Darf ich mit Saisonkennzeichen im Winter kurz fahren?
Nein. Außerhalb des Betriebszeitraums darfst du das Motorrad auf öffentlichen Straßen weder fahren noch abstellen. Laut ADAC drohen 50 € Bußgeld und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Verliere ich mit Saisonkennzeichen meinen Schadenfreiheitsrabatt?
Nein. Laut GDV verbessert sich der Rabatt weiter, wenn das Motorrad mindestens sechs Monate im Jahr versichert ist. Bei kürzerer Saison bleibt die Klasse stehen.
Was ist, wenn die HU in der Ruhezeit fällig wird?
Dann holst du sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nach. In der Ruhezeit darfst du nicht zur Prüfstelle fahren.
Kann ich den Saisonzeitraum später ändern?
Ja, aber nur mit einer neuen Zulassung. Dafür fallen die Gebühren erneut an, und du brauchst neue Kennzeichen.
Quellen
- § 10 FZV: Saisonkennzeichen (Bundesministerium der Justiz)
- § 9 KraftStG: Steuersätze (Bundesministerium der Justiz)
- Saisonkennzeichen: Versicherung und Rabatt (GDV)
- Saisonkennzeichen für den Sommer (ADAC)
- Saisonkennzeichen beantragen (Land Berlin)
- Saisonkennzeichen (Stadt Nürnberg)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Land Berlin)
- Gewusst wie: Auto abmelden (Stiftung Warentest)
Stand: Oktober 2026. Gebühren unterscheiden sich je nach Zulassungsstelle und können sich ändern.

